Impressum und Datenschutz: Was auf einer Firmen-Website Pflicht ist

5 Min. LesezeitStand 17. August 2026Von Neese Consulting

Kurz gesagt

Jede geschäftliche Website in Deutschland braucht ein Impressum (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz) und eine Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO). Ein Cookie-Banner ist nur Pflicht, wenn die Seite Cookies oder Dienste einsetzt, die nicht technisch notwendig sind — eine einfache Seite ohne Tracking braucht keinen. Fehlt das Impressum, drohen Abmahnungen; die Texte müssen von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein.

Hinweis: Das hier ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Besonderheiten — Onlineshop, Heilberufe, mehrere Länder — fragen Sie einen Anwalt.

Das Impressum

Pflicht für jede Website, die nicht rein privat ist — also auch für die kleinste Handwerker-Seite. Grundlage ist seit Mai 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (vorher § 5 Telemediengesetz). Hinein gehören:

  • Name und Anschrift (bei Firmen: Rechtsform und Vertretungsberechtigte)
  • Kontakt: E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Weg, meist Telefon
  • Falls vorhanden: Handelsregister mit Nummer, Umsatzsteuer-ID
  • Bei erlaubnispflichtigen Berufen (Handwerksmeister, Ärzte, Steuerberater u. a.): zuständige Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein — in der Praxis: ein Link im Fußbereich jeder Seite, beschriftet mit „Impressum“.

Die Datenschutzerklärung

Ebenfalls Pflicht, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden — und das passiert bei jedem Aufruf (die IP-Adresse landet beim Hoster). Die Erklärung muss verständlich sagen, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange, und welche Rechte Besucher haben. Konkret aufzuführen sind zum Beispiel:

  • Server-Protokolle beim Hoster
  • Kontaktformular und was mit den Eingaben passiert
  • Eingebundene Dienste: Schriften von Google, Karten, Videos, Analyse-Werkzeuge

Für einfache Seiten gibt es brauchbare kostenlose Generatoren. Wichtig ist, dass die Erklärung zu Ihrer Seite passt — ein Text, der Dienste aufführt, die Sie gar nicht nutzen, ist genauso falsch wie einer, der welche vergisst.

Der Cookie-Banner

Hier herrscht die meiste Verwirrung. Die Regel (§ 25 TDDDG): Für alles, was nicht technisch notwendig ist — Tracking, Analyse, Werbe-Cookies, oft auch eingebettete Videos —, brauchen Sie vorher eine echte Einwilligung. Für technisch Notwendiges nicht.

Daraus folgt etwas Angenehmes: Eine einfache Firmen-Website ohne Tracking braucht keinen Cookie-Banner. Der Banner ist kein Pflichtbestandteil, sondern die Folge einer Entscheidung für Tracking. Wer darauf verzichtet, hat eine ruhigere Seite und ein Problem weniger.

Die häufigsten Fehler

  1. Impressum fehlt oder ist nur als Bild eingebunden (nicht kopierbar, für Google unlesbar)
  2. Datenschutzerklärung von einer anderen Seite kopiert, passt nicht
  3. Google-Schriften direkt von Google geladen, ohne das zu erwähnen — ein deutsches Gericht hat das 2022 als Verstoß gewertet
  4. Kontaktformular ohne Hinweis, was mit den Daten passiert

Bei ATELIER: Impressum, Datenschutzerklärung und der Verzicht auf Tracking gehören zu jeder Seite dazu. Wir liefern die Texte auf Ihre Angaben zugeschnitten — Sie prüfen sie auf Richtigkeit. Was drin ist.

Häufige Fragen

Brauche ich als Kleinunternehmer ein Impressum?

Ja. Die Impressumspflicht gilt für jede geschäftliche Website, unabhängig von Größe oder Umsatz. Ausgenommen sind nur rein private Seiten ohne jeden geschäftlichen Bezug.

Brauche ich einen Cookie-Banner?

Nur wenn Ihre Seite Cookies oder Dienste einsetzt, die nicht technisch notwendig sind — etwa Tracking oder Analyse-Werkzeuge. Eine einfache Seite ohne Tracking braucht keinen.

Was passiert, wenn das Impressum fehlt?

Wettbewerber und Verbände können abmahnen; das kostet meist einige hundert bis über tausend Euro. Dazu droht ein Bußgeld. Der Aufwand, es richtig zu machen, ist dagegen minimal.